Mittwoch, 17. Juni 2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 309, Az. 1 KLs 7010 Js 13419/25, 1. Große Strafkammer
Tatvorwurf: Wohnungseinbruchsdiebstahl, Nachstellung, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, versuchte Nötigung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Verteidiger: Rechtsanwalt Kempf, Landau
Tatzeitpunkt: September 2025 bis Januar 2026
Tatort: Albersweiler, Annweiler und Klingenmünster
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten u.a. zur Last, in Folge der wahnhaften Vorstellung, eine ihm nahestehende Person würde dort festgehalten und vergewaltigt werden, ein Dokument und ein Lichtbild aus einer Wohnung in Albersweiler, zu der er sich zuvor gewaltsam Zutritt verschafft habe, entwendet zu haben. In der Folge soll der Beschuldigte der Bewohnerin der Wohnung nachgestellt haben.
Im Nachgang des Wohnungseinbruchsdiebstahls soll es außerdem zu u.a. mehreren Sachbeschädigungen, teilweise unter Verwendung von Materialien, die unter das Sprengstoffgesetzt fallen, und einem körperlichen Übergriff auf einen Motorradfahrer gekommen sein.
Der Beschuldigte ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Die Anklageschrift/Antragsschrift geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer suchtmittelbedingten anhaltenden psychotischen Störung leidet, die dazu geführt hat, dass seine Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten vermindert / aufgehoben war.
Vorgesehene Fortsetzungstermine:
22.06.2026, 23.06.2026 und 01.07.2026, jeweils 9 Uhr.