In einem Hinweisbeschluss vom 14.08.2018 hat der fünfte Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Aktenzeichen: 5 U 25/18) seine Rechtsansicht im Berufungsverfahrens der so genannten „Brandruine“ (Voodoo-Club) in Landau dargelegt. Danach wird das Urteil des Landgerichts Landau in dieser Sache voraussichtlich bestätigt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22.08.2018 verwiesen.
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