| Landgericht Landau in der Pfalz

Landgericht Landau in der Pfalz: Verurteilung der Eltern eines Ludwigshafener Babys wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. unterlassener Hilfeleistung rechtskräftig

Das Urteil der 2. Großen Strafkammer - Jugendschutzkammer - des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 02.02.2023 (Pressemitteilung vom 02.02.2023, abrufbar unter: lgld.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/landgericht-landau-in-der-pfalz-urteilsverkuendung-am) ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel der zuletzt allein noch revidierenden Mutter mit Beschluss vom 16.01.2024 verworfen hat.
Die Strafkammer hatte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Vater des Jungen hatte sie wegen unterlassener Hilfeleistung - unter Einbeziehung einer Strafe aus einem vorangegangenen Verfahren - zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zwei Wochen verurteilt.

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