Das für Dienstag, 13. April 2001 angekündigte Verfahren vor der der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Betrugs durch Herbeiführung von Verkehrsunfällen und entsprechende Abrechnung gegenüber Haftpflichtversicherungen kann wegen Erkrankung des Hauptangeklagten derzeit nicht stattfinden. Ein neuer Termin ist noch nicht bestimmt.
Landgericht Landau in der Pfalz: Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Betrugs fällt aus
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