Landgericht Landau in der Pfalz: Verfahren vor der Strafkammer im Oktober 2020

Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt am

Mittwoch, 14. Oktober 2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: schwere Brandstiftung

Tatzeitpunkt: 4. Juli 2020

Tatort: Germersheim

Dem 21 -jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, die von ihm und seinen Großeltern bewohnte Wohnung dadurch in Brand gesetzt zu haben, dass er seine Matratze mit Deospray und einem Feuerzeug in Brand gesteckt hat. Die komplette Wohnung eines Mehrfamilienhauses brannte daraufhin aus, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 500.000 € entstanden ist. Da der Angeklagte an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leidet, aufgrund derer er schuldunfähig sein könnte, steht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum

Vorgesehene Fortsetzungstermine: 19. und 21. Oktober 2020, jeweils 9:00 Uhr

 

Weiter beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz am

Donnerstag, 22. Oktober 2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: Drogenhandel (Verbrechen nach § 29 a BtMG)

Tatzeitpunkt: Januar bis März 2020

Tatort: Billigheim-Ingenheim und andernorts

Dem 22 –jährigen, mehrfach vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, Drogen in größerem Stil verkauft zu haben. Angeklagt sind 5 selbstständige Einzeltaten betreffend insbesondere Kokain, Marihuana und Haschisch mit einem Gesamterlös von ca. 20.000 €.

Vorgesehener Fortsetzungstermin: 29. Oktober 2020, 9:00 Uhr

 

Schließlich beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz am

Dienstag, 27. Oktober 2020, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung

Tatzeitpunkt: 10. September und 19. November 2018

Tatort: Klingenmünster

Dem 40 -jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglieder seiner Wohngruppe im Pfalzklinikum in Klingenmünster angegriffen zu haben, wobei er einmal mit einem ca. 30 cm langen Brotmesser auf einen Mitbewohner losgegangen sein und diesen am Arm verletzt haben soll, ein anderes Mal einem weiteren Mitbewohner gedroht haben soll, ihn umzubringen, ihn dann mit einem Fleischermesser mit 21 cm langer Klinge verfolgt und dieses schließlich in Richtung von dessen Kopf geworfen haben soll, ohne ihn zu verletzen. Da der Angeklagte an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leidet, aufgrund derer er schuldunfähig sein könnte, steht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum

Vorgesehene Fortsetzungstermine: 30. Oktober und 4. November 2020, jeweils 9:00 Uhr

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