Landgericht Landau in der Pfalz: Verfahren vor der Strafkammer im Mai 2021

Vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt am

Freitag, 21. Mai 2021, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: versuchte Brandstiftung                                              

Tatzeitpunkt: 18.9.2019

Tatort: Weingarten

Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht zu haben, ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug dadurch in Brand zu stecken, dass er Kartonagen unter das Fahrzeug legte und diese mit Streichhölzern entzünden wollte, was nicht gelang. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung steht im Raum.

Vorgesehene Fortsetzungstermine: 26. und 27. Mai 2021, 9:00 bzw. 10:30 Uhr

 

Weiter beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz am

Donnerstag, 27. Mai 2021, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge                                              

Tatzeitpunkt: November und Dezember 2013

Tatort: Germersheim und andernorts

Dem 34-jährigen türkischen Angeklagten wird vorgeworfen, 2 kg Kokain zunächst angekauft und dann mit erheblichen Gewinn weiterverkauft zu haben.

Vorgesehener Fortsetzungstermin: 31. Mai 2021, 9:00 Uhr

 

Außerdem teile ich noch Folgendes mit:

Die Kleine Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat mit Beschluss vom 6.5.2021 eine Entscheidung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 6.4.2021 bestätigt, mit dem das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen der Hauptakteure des „Frauenbündnisses für Kandel“ wegen Bedrohung gegenüber der Präsidentin des Landgerichts Landau in der Pfalz abgelehnt hat. Die Kammer hat zwar, anders als das Amtsgericht, die Äußerung des Angeklagten in Reaktion auf eine von der Präsidentin abgewiesene Dienstaufsichtsbeschwerde, man werde sich gegebenenfalls „zum netten Plausch auf einer Terrasse“ wiedersehen, durchaus als Bezugnahme auf die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke und damit als Todesdrohung verstanden. Sie hat jedoch letztlich die für die Verwirklichung des Tatbestandes der Bedrohung notwendige „ernsthafte In-Aussicht-Stellung“ nicht als erfüllt angesehen.

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