Vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt am
Dienstag, 16. März 2021, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 20 des Landgerichts Frankenthal/Pfalz
folgendes Verfahren:
Tatvorwurf: versuchter schwerer Diebstahl, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie Vorbereitung einer solchen
Tatzeitpunkt: Juli bis September 2020
Tatort: Rohrbach, Mommenheim und andernorts
Den insgesamt 4 Angeklagten im Alter zwischen 42 und 30 Jahren, von denen 3 aus Polen und einer aus Russland stammen, wird vorgeworfen, in einem Fall einen Geldautomaten gesprengt und in einem anderen Fall die Sprengung eines solchen Geldautomaten vorbereitet zu haben, wobei im 1. Fall nur zwei der Angeklagten beteiligt gewesen sein sollen. Im 1. Fall gelang zwar die Sprengung eines Geldautomaten der Sparkasse Südliche Weinstraße auf dem Parkplatz des Südpfalz-Centers in Rohrbach, an das Geld kamen die Täter jedoch nicht heran. Im 2. Fall baldowerten die 4 Angeklagten nach der Anklageschrift verschiedene Örtlichkeiten mit Geldautomaten aus und entschieden sich dann für den Versuch einer Sprengung des Geräts auf dem Wasgau-Parkplatz in Mommenheim. Dieses Vorhaben gaben sie jedoch zunächst auf, weil die Tatnacht bereits so weit fortgeschritten war, dass die Lichter auf dem Parkplatz für die Angeklagten plötzlich und unerwartet automatisch eingeschaltet wurden und sie sich deswegen vornahmen, an einem anderen Tag wieder zu kommen. Bevor Sie dieses Vorhaben ausführen konnten, wurden sie vorläufig festgenommen. Seither sitzen Sie in Untersuchungshaft.
Das Verfahren findet ausnahmsweise nicht in Landau, sondern im größten Sitzungssaal des Landgerichts Frankenthal/Pfalz statt. Dies hat den Hintergrund, dass die Durchführung der Hauptverhandlung im großen Sitzungssaal des Landgerichts Landau unter den Bedingungen der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich gewesen wäre, weil die notwendigen Abstände dort nicht hätten eingehalten werden können. Der Präsident des Landgerichts Frankenthal/Pfalz hat deshalb im Wege der Amtshilfe freundlicherweise seine Unterstützung insoweit angeboten, als er der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau die Nutzung des dortigen Sitzungssaales und der weiteren notwendigen Einrichtung – etwa Arrestzellen et cetera – erlaubt hat.
In eigener Sache erlaube ich mir den Hinweis, dass die Pressearbeit dennoch weiterhin von hier aus durchgeführt wird, eventuelle Anfragen daher bitte an mich bzw. die Poststelle des Landgerichts Landau in der Pfalz zu richten sind.
Vorgesehene Fortsetzungstermine: 17. und 30. März, sowie 9., 12., 19., 23. und 29. April 2021, jeweils 09:00 Uhr