In dem Berufungsverfahren vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz gegen eine Tierärztin, die in erster Instanz zu einer Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Betruges verurteilt worden war, ist heute in nochmaliger Abänderung der mitgeteilten Planung wegen weiterer Beweisanträge der Verteidigung der Termin für Plädoyers und Urteilsverkündung neu festgelegt worden auf
Mittwoch, den 8. Mai 2019, 9 Uhr.