In dem Berufungsverfahren vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz gegen eine Tierärztin, die in erster Instanz zu einer Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Betruges verurteilt worden war, ist heute in Abänderung der ursprünglichen Planung der Termin zur Urteilsverkündung neu festgelegt worden auf
Mittwoch, den 17. April 2019, 14 Uhr.