die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat heute das Urteil gegen die beiden aus Syrien stammenden 26- und 21-jährigen Angeklagten gesprochen, denen die Staatsanwaltschaft insbesondere gefährliche Körperverletzung, schweren Raub, versuchte Erpressung, Entführung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt hat (Pressemitteilung des Landgerichts vom 13.08.2024).
Die Kammer hat beide Angeklagten der Geiselnahme in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, schwerer räuberischer Erpressung und der Freiheitsberaubung für schuldig befunden. Einen der Angeklagten darüber hinaus der versuchten räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Beide Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Kammer hat den der Anklage zu Grunde liegenden Sachverhalt im Wesentlichen für festgestellt erachtet.
Die Staatsanwaltschaft – und die Nebenklage - hatte zuvor Freiheitsstrafen von sieben Jahren und neun Monaten und acht Jahren und drei Monaten gefordert.
Die Verteidigung hatte auf Strafen von nicht über vier Jahren plädiert.