Mit Urteil der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 4.9.2020 die Unterbringung des von der Presse als „Zechpreller“ bezeichneten 37-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet worden. Der Mann hatte im Laufe der letzten Jahre hunderte von Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer ursprünglich drogeninduzierten Psychose begangen. Insbesondere hat er immer wieder Dienstleistungen oder Waren erschlichen oder eingefordert und eine Bezahlung hierfür in aggressiver und teils gewalttätiger Weise verweigert. Die ursprünglich von der Verteidigung eingelegte Revision ist nun zurückgenommen worden, das Urteil damit rechtskräftig.