In dem Verfahren gegen den als „Landauer Plakatekleber“ bekannt gewordenen Angeklagten ist das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Landau vom 23. März 2018 rechtskräftig geworden. Mit diesem Urteil ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in 14 Fällen und einfacher Sachbeschädigung in weiteren 14 Fällen verurteilt worden. Wie nun bekannt geworden ist, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet zurückgewiesen.