Landgericht Landau in der Pfalz: Urteil der 1. Strafkammer

die 1. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat heute das Urteil gegen einen 53-jährigen vietnamesischen Mann verkündet, dem vorgeworfen wurde, im Streit mit seinem Opfer in der Küche eines Asia-Imbisses in Landau in der Pfalz ein Küchenmesser mit breiter Klinge ergriffen und derart heftig in den Gesichts- und Stirnbereich des Opfers gerammt zu haben, dass das Messer den Schädelknochen durchstieß und die Klinge abbrach. Die Anklage war davon ausgegangen, dass der Mann mit Tötungsvorsatz gehandelt hat, der wegen des abgebrochenen Messers und dem Opfer zu Hilfe eilender Dritter zunichtegemacht worden sei. Das Klingenfragment musste aus dem Schädel des Opfers entfernt werden. Da es in den Augapfel eingedrungen war, hat das Oper sein Sehvermögen auf einem Auge verloren (Pressemitteilung vom 07.01.2022).

Die Kammer hat den Mann wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Sie ist dabei davon ausgegangen, dass der Mann vom Versuch des Totschlags strafbefreiend zurückgetreten ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des Mannes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, die Verteidigung eine solche von drei Jahren und neun Monaten beantragt.

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