Landgericht Landau in der Pfalz: Tötungsdelikt in Kandel – weitere Sitzungstage

In dem Verfahren gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten, dem zur Last gelegt wird, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, hat die Kammer vorsorglich weitere Sitzungstage bestimmt, nämlich Montag, den 3. und Montag, den 10. September 2018. Ob an einem dieser Tage ein Urteil ergeht, steht derzeit noch nicht fest. Sobald Näheres bekannt ist, wird dies umgehend durch eine weitere Pressemitteilung bekannt gegeben werden.

Es ist vorgesehen, am Tag der Urteilsverkündung die Presse schnellstmöglich in Form einer schriftlichen Presseerklärung auf dem üblichen Wege zu informieren. Weiter soll den Vertretern der Presse nach Beendigung der Sitzung der Kammer die Möglichkeit gegeben werden, Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude zu machen. Bei dieser Gelegenheit wird der Pressesprecher des Landgerichts zudem den Tenor des verkündeten Urteils nochmals mündlich (als „O-Ton“) wiedergeben.

Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Akkreditierungswünsche für den Tag der Urteilsverkündung per E-Mail an die Poststelle des Landgerichts (Poststelle.LGLD@zw.jm.rlp.de) zu richten. Für den Fall, dass die Akkreditierungswünsche die räumliche Kapazität des Landgerichts überschreiten, wird zeitnah eine entsprechende Regelung mitgeteilt werden. Gedacht ist hier etwa an eine Pool-Lösung oder Ähnliches.

Im Übrigen wird gebeten, auch weiterhin von individuellen Nachfragen, sei es per E-Mail oder telefonisch, abzusehen. Falls sich irgendeine unvorhergesehen Wendung des Prozesses ergibt, die der Öffentlichkeit mitgeteilt werden kann, wird dies umgehend im Wege einer schriftlichen Pressemitteilung erfolgen.

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