In dem Verfahren gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten, dem zur Last gelegt wird, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, findet am Montag, 20. 8., Dienstag 21. 8. und Mittwoch, 22. 8. 2018, der 8., 9. und 10. Verhandlungstag statt.
An diesen Tagen sollen nach Auskunft der Kammer weiter Zeugen vernommen und Sachverständige angehört werden.
Ob die Urteilsverkündung wie geplant in der 35. Kalenderwoche am Mittwoch, 29. 8. 2018 stattfinden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend zu beurteilen. Es wird, sobald Näheres bekannt ist, umgehend eine weitere Pressemitteilung erfolgen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass weitere Auskünfte wegen der Nichtöffentlichkeit der Verhandlung von hier aus weder im Vorfeld noch nach Ende des Verhandlungstages mitgeteilt werden können. Dadurch wird auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der verschiedenen Presseorgane gewahrt. Ich bitte deshalb, von individuellen Nachfragen, sei es per E-Mail oder telefonisch, abzusehen. Falls sich irgendeine unvorhergesehen Wendung des Prozesses ergibt, die der Öffentlichkeit mitgeteilt werden kann, wird dies umgehend im Wege einer schriftlichen Pressemitteilung erfolgen.