In dem Verfahren gegen den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Angeklagten, dem zur Last gelegt wird, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, hat die Kammer heute ihr Urteil verkündet.
Danach ist der Angeklagte des Mordes und der Körperverletzung schuldig. Er wird zu einer Einheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren gefordert, die Verteidigung von 7 Jahren 6 Monaten wegen Totschlags.
Den Vertretern der Presse wird nach Beendigung der Sitzung der Kammer die Möglichkeit gegeben, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal zu machen. Der Pressesprecher des Landgerichts wird zudem den Tenor des verkündeten Urteils nochmals mündlich (als „O-Ton“) wiedergeben. Dies soll um 14 Uhr stattfinden. Einlass für die Pressevertreter ist ab 13 Uhr. Wegen der weiterhin strengen Sicherheitsvorkehrungen, werden weiterhin Einlasskontrollen durchgeführt. Einlass wird ausschließlich akkreditierten Pressevertretern gewährt.
Ein Ausdruck der Akkreditierungs-E-Mail ist bei der Einlasskontrolle vorzuweisen.
Im Übrigen wird gebeten, auch weiterhin von individuellen Nachfragen, sei es per E-Mail oder telefonisch, abzusehen. Mögliche Änderungen werden umgehend im Wege einer schriftlichen Pressemitteilung mitgeteilt werden.