Sitzungspolizeiliche Anordnung für die öffentliche Hauptverhandlung am 31.07.2024,14.00 Uhr, Saal 309
- Vor dem Beginn der Hauptverhandlung sind Foto-, Film- und Bildaufnahmen vom Einzug der 1. Strafkammerin den Sitzungssaal und - ausschließlich mit deren Einverständnis - von den Verfahrensbeteiligten möglich.
- Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen von Akten sind nicht gestattet.
- Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende sofort einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht Sitzplätze im Saal haben.
- Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals untersagt.
- Während der Sitzung sind sämtliche Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt (§ 169 Abs. 1 Satz 2 GVG).
Kurtze
Vorsitzende Richterin am Landgericht