| Landgericht Landau in der Pfalz

Landgericht Landau in der Pfalz: Sitzungspolizeiliche Anordnung für den Termin am 31.07.2024 um 14.00 Uhr

Sitzungspolizeiliche Anordnung für die öffentliche Hauptverhandlung am 31.07.2024,14.00 Uhr, Saal 309

  1. Vor dem Beginn der Hauptverhandlung sind Foto-, Film- und Bildaufnahmen vom Einzug der 1. Strafkammerin den Sitzungssaal und - ausschließlich mit deren Einverständnis - von den Verfahrensbeteiligten möglich.
  2. Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen von Akten sind nicht gestattet.
  3. Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende sofort einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht Sitzplätze im Saal haben.
  4. Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals untersagt.
  5. Während der Sitzung sind sämtliche Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt (§ 169 Abs. 1 Satz 2 GVG).

Kurtze
Vorsitzende Richterin am Landgericht

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