Sitzungspolizeiliche Anordnung:
Ton-, Film- und Bildaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal nur bis zum Beginn der Sitzung gestattet. Beabsichtigte Film- oder Fotoaufnahmen sind bis spätestens einen Tag vor der jeweiligen Sitzung beim Medienreferenten des Landgerichts anzumelden. Die Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere der Angeklagten sind zu wahren. Die Gesichter der Angeklagten sind auf den Film- und Bildaufnahmen unkenntlich zu machen.