Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom Anfang dieses Monats (Aktenzeichen 4 StR 367/21) die Revision gegen ein Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 9. Juni 2021 im Wesentlichen zurückgewiesen.
Mit dem nun rechtskräftigen Urteil war ein Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte als teilzeitbeschäftigter Erzieher in einer Kindertagesstätte in Kandel von 2017-2019 mehrere Kinder, sowohl Jungen als auch Mädchen, während sie von ihm betreut wurden und beispielsweise auf seinem Schoß saßen, im Genitalbereich angefasst. Der Fall war Gegenstand ausführlicher Presseberichterstattung.