Landgericht Landau in der Pfalz: Ankündigung von Verfahren vor der Strafkammer

Vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt am

Dienstag, 17. Juni 2025, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: schwerer Raub, schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung u. a.

Tatzeitpunk: 2021 bis 2023

Tatort: Landau, Offenbach an der Queich und andernorts

Der zur Tatzeit 20 -jährige Angeklagte ist mit Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 19. September 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubes und besonders schwerer räuberischer Erpressung, Betrugs, Bedrohung, Diebstahls et cetera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Auf seine Revision gegen dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. März 2025 das Urteil des Landgerichts zu einem geringfügigen Teil, nämlich betreffend den Ausspruch über die Anordnung einer Maßregel (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) und den Vorwegvollzug (ein Jahr und 9 Monate) aufgehoben und an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Über den vom Bundesgerichtshof aufgehobenen Teil des Urteils befindet nun die 4. Strafkammer des Landgerichts als Jugendkammer.

Vorgesehene Fortsetzungstermine: 26. Juni, 1. und 2. Juli 2025, jeweils 9:00 Uhr (am 1. Juli 2025 13:00 Uhr), der Sitzungssaal steht noch nicht fest.

 

Weiter wird Folgendes mitgeteilt: 

1. Das am 19. Mai 2025 vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz begonnene Berufungsverfahren wegen Vollstreckungsvereitelung ist heute durch Rücknahme der Berufungen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft beendet worden. Es bleibt damit bei dem Strafausspruch des Schöffengerichts des Amtsgerichts Landau von 2 Jahren und 6 Monaten. Weitere Termine finden also nicht statt.

2. In dem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Tatort Jockgrim) und Besitzes kinderpornographischer Inhalte vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz ist gestern das Urteil verkündet worden. Der – geständige – Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Die Kammer hat damit die Mitte zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft (8 Jahre 6 Monate) und der Verteidigung (7 Jahre und 6 Monate) getroffen. Außerdem blieb die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Dies bedeutet, dass vor Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug eine weitere Verhandlung stattfindet, in der über die Anordnung der Sicherungsverwahrung entschieden wird. Hintergrund ist, dass die Kammer aufgrund der derzeit vorhandenen Tatsachengrundlage (auch unter Einbeziehung der Ausführungen des Sachverständigen) nicht sicher feststellen konnte, ob bei dem einschlägig vorbestraften Angeklagten tatsächlich ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten vorliegt oder nicht. Dies wird auch von der weiteren Entwicklung des Angeklagten im Rahmen des Strafvollzugs abhängen.

 

Allgemein wird um Beachtung folgenden Hinweises gebeten:

Sitzungspolizeiliche Anordnungen der Vorsitzenden werden – auch kurzfristig – auf der Homepage des Landgerichts veröffentlicht.

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