| Landgericht Landau in der Pfalz

Landgericht Landau in der Pfalz: Ankündigung von Verfahren vor der Strafkammer

Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt am

Donnerstag, 7. November 2024, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: Vergewaltigung und Körperverletzung                        

Tatzeitpunkt: April 2020

Tatort: Annweiler

Dem inzwischen 40-jährigen türkischen Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt und in diesem Zuge auch eine Körperverletzung an ihr begangen zu haben.

Vorgesehene Fortsetzungstermine: 8., 20. und 29. November 2024, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

 

Vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt am

Freitag, 22. November 2024, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309

folgendes Verfahren:

Tatvorwurf: räuberische Erpressung, teilweise im Versuchsstadium, schwere Körperverletzung

Tatzeitpunkt: August 2021 bis Juni 2023

Tatort: Landau und andernorts

Dem inzwischen 25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einer Vielzahl von Fällen, teilweise gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin und wechselnden weiteren Tätern seine Opfer durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt, unter anderem auch Schläge und das Vorzeigen eines Messers dazu gebracht oder dieses zumindest versucht zu haben, Geld oder andere Gegenstände an ihn und seine Mittäter auszuhändigen. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte zusammen mit einem weiteren nicht identifizierten Täter ein Opfer ohne jeden Anlass derart zusammengeschlagen haben, dass dieses eine Fraktur der Kieferhöhle und abgebrochene Zähne erlitt. Der Angeklagte ist bereits erheblich einschlägig vorbestraft.

Vorgesehene Fortsetzungstermine: 2., 5., 6., 12., 16. und 18. Dezember 2024 sowie 8. und 15. Januar 2025, jeweils 9:00 Uhr

 

Hinweis:

Soweit in einer früheren Pressemitteilung betreffend einen 34-jährigen türkischen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, als Teil eines organisierten Netzwerks in Zusammenarbeit mit einem aus dem Kosovo heraus agierenden Call-Center Bankkunden dazu gebracht zu haben, aufgrund fingierter Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter Geld auf Konten Dritter zu überweisen und dieses Geld dann abgehoben und vereinnahmt zu haben der mitgeteilte Tatvorwurf als „Diebstahl“ bezeichnet worden ist, muss es stattdessen heißen: „Geldwäsche“ (Verfahrensbeginn 11. November 2024).

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