Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz beginnt am
Dienstag, 28. Oktober 2025, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 309
folgendes Verfahren:
Tatvorwurf: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, schwere Körperverletzung
Tatzeitpunkt: Juli 2019
Tatort: Mannheim
Dem mittlerweile 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, durch sein rücksichtsloses und gefährliches Überholverhalten bei Aquaplaning mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Verkehrsunfall verschuldet und dadurch den Tod zweier seiner Mitfahrer und die schwere Verletzung zweier weiterer Mitfahrer verursacht zu haben. Die 3. Strafkammer des Landgerichts hat den Angeklagten mit Urteil vom 21. Dezember2023 u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Mit Beschluß vom 4. Dezember 2024 hat der Bundesgerichtshof das Urteil in Bezug auf die „Feststellungen zur inneren Tatseite“ aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Konkret hat der Bundesgerichtshof die Feststellungen des Landgerichts zur Abgrenzung der „groben Fahrlässigkeit“ vom angenommenen „bedingten Vorsatz“ für nicht ausreichend erachtet. Das wird nunmehr in der neuen Verhandlung der Sache zu berücksichtigen sein.
Vorgesehene Fortsetzungstermine: 10., 12., 17., 19. und 24. November 2025, jeweils 9:00 Uhr, Sitzungssaal 309
Für dieses Verfahren ist eine sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden ergangen, die unter anderem den Zugang zum Sitzungssaal regelt und die auf der Homepage des Landgerichts veröffentlicht wird. Um Beachtung wird gebeten.