Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Landau in der Pfalz beginnt am
Montag, den 22. Oktober 2018, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 213
folgendes Verfahren:
Tatvorwurf: Vergehen nach dem Tierschutzgesetz
Tatzeitpunkt: von Sommer 2015 bis 27.04.2017
Tatort: Bornheim
Der 51 jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von Sommer 2015 bis 27.04.2017 in Bornheim eine Vielzahl von Tieren (Hunde, Katzen, Kängurus) unter unzureichenden Haltungsbedingungen (Mangel an Tageslicht, isolierte Haltung, Haltung ohne ausreichenden Auslauf und Liegeflächen, unzureichende Lüftung und Reinigung, unzureichende gesundheitliche Versorgung) gehalten und den Tieren dadurch länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt zu haben. Des Weiteren wird der Angeklagten vorgeworfen, in zwei Fällen Kundinnen vorgespiegelt zu haben, sie werde sich um deren Hunde in der Urlaubszeit in ihrer Hundepension artgerecht kümmern weswegen die Kundinnen Pensionsverträge mit der Angeklagten abgeschlossen haben sollen. Tatsächlich soll sich die Angeklagte in der Zeit, in der sich die Hunde in ihrer Pension befanden nur unzureichend um die Hunde gekümmert haben. In einem weiteren Fall wird der Angeklagten vorgeworfen einer Kundin vorgetäuscht haben, sie behandele eine Katze mit einer Sauerstoffbox, was aber nicht der Fall gewesen sein soll.
Vorgesehener Fortsetzungstermin: 23.10.2018, 9:00 Uhr.