Heute hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Landau in der Pfalz gegen die 51 jährige Tierärztin aus Bornheim das Urteil verkündet. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und sich des Betruges schuldig gemacht zu haben.
Die Angeklagte ist nach dem Urteil des Schöffengerichts schuldig des zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und des zweifachen Betruges. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Des Weiteren wurde ein Tierhalteverbot von 5 Jahren und ein Berufsverbot von 3 Jahren ausgesprochen. Ihr wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen eines zweimaligen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und zweifachen Betruges eine Verurteilung der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten sowie die Anordnung eines Tierhalteverbotes von 4 Jahren, die Aufrechterhaltung des vorläufigen Tierhalteverbotes, ein Berufsverbot von 3 Jahren sowie der Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Der Verteidiger beantragte die Angeklagte in allen Anklagepunkten freizusprechen, hilfsweise stellte der Verteidiger einen Beweisantrag und weiter hilfsweise beantragte er die Verurteilung der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten und diese zur Bewährung auszusetzen.