Zuständigkeiten

Das Landgericht Landau in der Pfalz als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist sowohl Gericht der ersten Instanz als auch Berufungs- und Beschwerdegericht in Zivil- und Strafsachen. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören die Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz einschließlich der Zweigstelle Bad Bergzabern.
  
Mit Ausnahme bestimmter dem Amtsgericht vorbehaltener Angelegenheiten (z. B. Mietsachen) sind dem Landgericht durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Zivilsachen in erster Instanz hauptsächlich

  • alle bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (auch Handelssachen), also Streitfälle in denen sich die Parteien über Rechtsfolgen/Rechtverhältnisse des Privatrechts auseinandersetzen, wenn der Streitwert mehr als 5.000,-- EURO beträgt;

  • ohne Rücksicht auf den Streitwert in ausschließlicher Zuständigkeit
    a) Ansprüche, die aufgrund der Beamtengesetze gegen den Fiskus erhoben werden
    b) Ansprüche aus Amtshaftung sowie Rückgriffs- und Regressansprüche gegen Beamte/Richter

übertragen.

Daneben sind dem Landgericht in erster Instanz in einer Vielzahl von bundesrechtlichen Vorschriften vermögensrechtliche Streitigkeiten (z. B. aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGBG) und dem Aktiengesetz (AktG)) sowie in vielen Ausführungsgesetzen für aus internationalen Verträgen entstehende Streitigkeiten ebenfalls in ausschließlicher Zuständigkeit zugewiesen.

Als Rechtsmittelgericht in Zivilsachen ist das Landgericht zuständig für die Berufung und die Beschwerde gegen die Entscheidungen der oben aufgeführten Amtsgerichte mit Ausnahme der Entscheidungen in Kindschafts- und Familiensachen. Für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht das zuständige Beschwerdegericht in Freiheitsentziehungssachen und in den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen.

In Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes ist das Landgericht Landau in der Pfalz gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den gesamten Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (= die gesamte Pfalz).
   
Vor dem Landgericht besteht in Zivilsachen Anwaltszwang. Die Parteien müssen sich daher in aller Regel durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.



In Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende ist das Landgericht in erster Instanz zuständig für die Verhandlung von

  • Schwurgerichtsdelikten (= Verbrechen, wie z.B. Mord, Totschlag, sexuellen Mißbrauchs von Kindern mit Todesfolge, sexuelle Nötigung und Vergewaltung mit Todesfolge, Geiselnahme mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge und einer Reihe weiterer Delikte, deren besondere Schwere sich aus einer Todesfolge ergibt);

  • Straftaten der allgemeinen Kriminalität, bei denen eine höhere Strafe als vier JahreFreiheitsstrafe oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben der Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.

  • Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt.

Das Landgericht als Rechtsmittelgericht in Strafsachen ist zuständig für die Entscheidung über die Berufung gegen Urteile und die Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen des Strafrichters (Jugendrichters) und des Schöffengerichts (Jugendschöffengerichts) beim Amtsgericht.
     
Da im Landgerichtsbezirk die Klinik für Forensische Psychiatrie im Pfalzklinikum ihren Sitz hat, in der für Erwachsene freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen werden, sind dem Landgericht Landau in der Pfalz in diesem Bereich die gerichtlichen Entscheidungen in Angelegenheiten der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs übertragen.

 

Zahl der Spruchkörper

Zur Bearbeitung der aufgezeigten vielfältigen Geschäfte sind beim Landgericht Landau in der Pfalz fünf Zivilkammern, eine Kammer für Handelssachen, fünf Strafkammern (darunter eine Jugendkammer) und eine Strafvollstreckungskammer gebildet.
    
Im Arbeitsbereich der Kammer für Handelssachen wirken aufgrund ihres kaufmännischen Sachverstandes ehrenamtlich sechs vom Ministerium der Justiz in Mainz ernannte Handelsrichter mit. In der Strafrechtspflege sind derzeit 94 gewählte Schöffen (Laienrichter) tätig.


Sozialdienst in der Justiz (Bewährungshilfe/Führungsaufsicht)

Beim Landgericht Landau in der Pfalz mit Außenstellen in Bad Bergzabern und Germersheim ist ein Sozialdienst eingerichtet.
Die Bewährungshilfe begleitet den Verurteilten kontrollierend und helfend durch die Bewährungszeit. Sie hält während dieser Zeit Kontakt mit dem Unterstellten, überwacht die Auflagen und Weisungen und berät den Probanden bei allen auftretenden Problemen um so einen Rückfall in neue Straffälligkeit zu vermeiden und das Strafverfahren ohne Strafvollstreckung einem positiven Ende zuzuführen.
Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die richterlich angeordnet wird oder kraft Gesetzes eintritt bei Verurteilten, die im Maßregelvollzug untergebracht waren (suchtkranke und psychisch kranke Straftäter) oder die nach längerer Haftverbüßung eine ungünstige Sozialprognose abgeben. Die Betreuung erfolgt analog der Bewährungsbetreuung unter Beteiligung der Führungsaussichtsstelle.


Justizverwaltungsaufgaben

Der Präsidentin des Landgerichts obliegen neben ihrer richterlichen Tätigkeit eine Reihe von Verwaltungsaufgaben.
Insbesondere

  • Dienstaufsicht über die Richter und Notare im Landgerichtsbezirk sowie über die nichtrichterlichen Mitarbeiter des Landgerichts

  • Bestellung von Notarvertretern;

  • Legalisation von inländischen Urkunden für den Verkehr mit dem Ausland

  • Prüfung der Vermögensverhältnisse bei größeren Vermögen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Vormundschafts-, Betreuungs- und Nachlasssachen)

  • Prüfung der Zulässigkeit eingehender und ausgehender Rechtshilfeersuchen an ausländische Stellen

  • Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht bei abgeschlossenen Verfahren

  • Prüfung und Verbescheidung von Dienstaufsichtsbeschwerden.

     

Zahl der Mitarbeiter

Die dargestellten vielfältigen und umfangreichen Geschäfte werden derzeit von

  • 20 Richtern,

  • 3 Rechtspflegern (darunter der Geschäftsleiter und der Bezirksrevisor),

  • 10 Bewährungshelfern

  • 25 Mitarbeitern im Servicebereich und der Datenverarbeitung

  • 17 Wachtmeistern

bearbeitet.