| Landgericht Landau in der Pfalz

Angeklagter wegen Vergewaltigung, Erpressung und schweren Raubes zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat einen Angeklagten wegen Vergewaltigung, Erpressung und schweren Raubes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Über den Beginn des Verfahrens hatte das Landgericht bereits mit Pressemitteilung vom 22. Juni 2026 berichtet (Terminübersicht Juli 2026).

Das Gericht sprach den Mann der Vergewaltigung, der Erpressung sowie des schweren Raubes schuldig. Soweit dem Angeklagten ursprünglich zur Last gelegt worden war, bei der Wegnahme weiteren Bargeldes gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter gehandelt zu haben, ließ sich eine Beteiligung eines weiteren Täters in der Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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