Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat einen 38-jährigen Angeklagten zu Freiheitsstrafen von insgesamt fünf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet (Pressemitteilung des Landgerichts vom 21. Juli 2026, https://lgld.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/terminvorschau-august-2026).
Für Taten aus Februar 2025 verurteilte das Gericht den Mann wegen Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verhängte die Kammer für Taten aus dem Zeitraum zwischen Januar und Februar 2026 wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen – davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung –,wegen Körperverletzung in drei Fällen sowie wegen Bedrohung in drei Fällen. Neben den Haftstrafen ordnete das Gericht wegen einer bestehenden Drogenproblematik die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
Von den weiteren Vorwürfen wurde der Angeklagte freigesprochen. Insbesondere die ursprünglich angeklagte Geiselnahme konnte nicht nachgewiesen werden.
Nach den Feststellungen des Gerichts beging der Angeklagte die Taten aus dem Februar 2026 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Der 38-Jährige hatte sich im Verfahren geständig eingelassen, soweit es zu einer Verurteilung kam, und sich bei dem Tatopfer, seiner damaligen Partnerin, entschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Die Nebenklägerin hatte sich diesem Antrag angeschlossen. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Hinsichtlich der Anordnung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt stellten alle Verfahrensbeteiligten übereinstimmende Anträge.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.